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E-Rechnung für Designer & Grafiker – Formate

PSD, AI, SVG, EPS, PDF — als Designer arbeiten Sie täglich mit mehr Dateiformaten als die meisten Menschen jemals zu Gesicht bekommen. Aber .xml? Eine Rechnung als nackter Code, ohne Farbe, ohne Layout, ohne Gestaltung? Das fühlt sich falsch an. Trotzdem: Seit 2025 gehört auch dieses Format zu Ihrem Berufsalltag. Und es ist weniger schlimm, als es aussieht. Hier steht, was Sie als Grafikdesigner zur E-Rechnung wissen sollten.

E-Rechnung öffnen — Design ist nicht nötig

Sie gestalten jeden Tag Dokumente, die gut aussehen. Bei einer E-Rechnung übernimmt jemand anderes das Layout: Handwerksafe verwandelt den rohen XML-Code in ein lesbares Dokument. Kein InDesign nötig, kein Entwicklertool.

So funktioniert es:

  1. 1 Datei hochladen. Ziehen Sie die .xml- oder .pdf-Datei aus Ihrer E-Mail auf handwerksafe.de. Am Rechner per Drag-and-Drop, am Handy über die Teilen-Funktion.
  2. 2 Rechnung ansehen. Handwerksafe legt ein sauberes Raster über die Daten: Positionen, Beträge, Umsatzsteuer, Zahlungsziel. Alles lesbar, ohne eine Zeile Code.
  3. 3 Angaben kontrollieren. Stimmt die Flyeralarm-Rechnung mit Ihrer Bestellung überein? Sind die 500 Flyer zum richtigen Preis berechnet?
  4. 4 SEPA-QR-Code scannen. Für schnelle Überweisung direkt aus der Banking-App. Praktisch bei Druckrechnungen, die oft ein kurzes Zahlungsziel haben.

Handwerksafe läuft im Browser, auf jedem Gerät, ohne Installation und ohne Anmeldung. Kostenlos. Für die Anzeige wird die Datei verarbeitet. Ein dauerhaftes Archiv entsteht erst, wenn Sie sie bewusst in einem Konto speichern.

E-Rechnung von Flyeralarm, Adobe oder Ihrem Druckdienstleister öffnen? Handwerksafe liest XRechnung und ZUGFeRD, kostenlos und ohne Anmeldung

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Betrifft die E-Rechnungspflicht auch Designer und Grafiker?

Ja. Ob Freiberufler, Gewerbetreibender oder kleine Agentur mit drei Leuten: Seit Januar 2025 müssen Sie E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Das gilt für alle Unternehmer in Deutschland, Grafikdesigner eingeschlossen.

In der Praxis hat das zwei Seiten.

Rechnungen empfangen: Ihre Lieferanten stellen um. Flyeralarm, WIRmachenDRUCK und CEWE-PRINT versenden zunehmend ZUGFeRD-Rechnungen. Auch inländische Abrechnungen von Software-Abos können als E-Rechnung ankommen. Statt der gewohnten PDF liegt dann eine zusätzliche XML-Datei im Postfach. Oder die PDF enthält unsichtbar eingebettete Rechnungsdaten.

Rechnungen versenden: Große Firmenkunden und Agenturen werden in den kommenden Jahren E-Rechnungen von Ihnen verlangen. Wer ein Corporate Design für ein mittelständisches Unternehmen entwickelt, bekommt irgendwann die Ansage: „Bitte als E-Rechnung."

Sonderfall internationale Anbieter: Adobe rechnet über seine irische Tochtergesellschaft ab (Adobe Systems Software Ireland Limited), Figma Inc. sitzt in den USA. Rechnungen von Unternehmen ohne Sitz in Deutschland fallen nicht unter die deutsche E-Rechnungspflicht. Ihre Adobe Creative Cloud Rechnung bleibt also vorerst eine normale PDF. Verwechseln Sie das nicht mit inländischen Lieferanten, die sehr wohl umstellen müssen.

Fristen für Designer und Grafikdesigner

Vier Termine bestimmen den Fahrplan. Für die meisten Freelance-Designer ist vor allem der letzte Termin relevant.

  1. 1 Januar 2025: Alle Unternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können. Gilt auch für Einzelunternehmer und Freiberufler. Wenn Flyeralarm Ihnen ab morgen eine ZUGFeRD-Rechnung schickt, müssen Sie damit umgehen können.
  2. 2 Januar 2027: Betriebe mit über 800.000 Euro Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen versenden. Betrifft größere Agenturen, nicht den typischen Freelance-Designer.
  3. 3 Januar 2028: Alle Unternehmer müssen E-Rechnungen versenden. Ab hier auch Freelancer mit kleinem Umsatz. Wer dann ein Logo oder eine Website in Rechnung stellt, muss das im E-Rechnungsformat tun.

Jetzt schon relevant: Wer für Behörden gestaltet (Plakate für die Stadtverwaltung, Broschüren für Ministerien), muss XRechnungen bereits heute stellen können.

Kleinunternehmer nach §19 UStG sind vom Versand dauerhaft befreit (§34a UStDV). Sie dürfen weiterhin Papierrechnungen oder einfache PDFs verschicken. Die Empfangspflicht gilt jedoch auch für Kleinunternehmer seit Januar 2025. Viele Designer starten als Kleinunternehmer — wer später in die Regelbesteuerung wechselt, muss dann auch E-Rechnungen versenden. Details auf unserer Seite E-Rechnung für Kleinunternehmer.

XRechnung vs. ZUGFeRD — welches Format betrifft Designer?

Kurze Antwort: fast immer ZUGFeRD.

ZUGFeRD verbindet eine sichtbare PDF mit maschinenlesbaren XML-Daten im Hintergrund. Wenn Flyeralarm oder CEWE-PRINT eine E-Rechnung schickt, ist es in der Regel dieses Format. Für Designer praktisch: Es sieht aus wie eine normale PDF und lässt sich auch so öffnen. Nur enthalten die Daten unter der Oberfläche mehr als das, was sichtbar ist. Ähnlich wie bei einer PSD-Datei, wo unter der sichtbaren Ebene weitere Informationen stecken.

XRechnung ist reines XML ohne visuelle Ebene. Relevant nur, wenn Sie direkt an öffentliche Auftraggeber fakturieren. Also etwa wenn eine Stadtverwaltung Sie beauftragt und eine XRechnung mit Leitweg-ID verlangt.

Für das Versenden eigener Rechnungen genügt ZUGFeRD. Handwerksafe bietet einen kostenlosen E-Rechnungs-Generator für beide Formate. Wenn Sie bereits ein Buchhaltungsprogramm wie lexoffice, FastBill oder Papierkram nutzen, erzeugen auch diese ZUGFeRD-konforme Rechnungen. Ihre Kunden erhalten eine professionell aussehende PDF, die gleichzeitig alle Anforderungen erfüllt.

GoBD-Archivierung für Designer

Jede Geschäftsrechnung muss acht Jahre lang aufbewahrt werden, unveränderbar und im Originalformat. Für Designer heißt das: E-Rechnungen nicht einfach ausdrucken oder als Screenshot sichern.

Am besten trennen Sie zwei Kategorien:

Wiederkehrende Software-Rechnungen. Adobe Creative Cloud, Figma, Canva Pro, Google Workspace. Jeden Monat kommt eine Rechnung. Legen Sie einen Ordner „Software-Abos" an und speichern Sie die Rechnungen mit einheitlichem Dateinamen: 2026-03-01_AdobeCC_RE-12345_Creative-Cloud-Monatsabo.pdf

Projektbezogene Rechnungen. Druckkosten, Bildlizenzen, Freelancer-Honorare. Sortieren Sie diese zum jeweiligen Kundenprojekt. Für eine Flyeralarm-Bestellung im Rahmen eines Kundenprojekts wäre das: 2026-09-01_Flyeralarm_RE-88453_500-Flyer-Projekt-Baeckerei-Schmidt.pdf

Warum Projektbezug? Wenn Sie Druckkosten an Ihren Kunden weiterberechnen, sollten Ausgabe und Einnahme nachvollziehbar zusammengehören. Ihr Steuerberater wird es Ihnen danken.

Speichern Sie ZUGFeRD-Rechnungen als .pdf, XRechnungen als .xml. Verändern Sie die Dateien nicht nachträglich.

Handwerksafe speichert Originaldateien auf Servern in Deutschland. Pro ergänzt Aufbewahrung, Prüfprotokoll und Integritätsnachweis.

Besonderheiten für Designer

Grafikdesigner und Freelancer aus der Kreativbranche haben ein paar Eigenheiten, die bei E-Rechnungen eine Rolle spielen.

Internationale Rechnungen sortieren. Adobe (Irland), Figma (USA), Shutterstock: Viele Ihrer wichtigsten Werkzeuge kommen von Unternehmen ohne Sitz in Deutschland. Rechnungen aus dem Ausland unterliegen nicht der deutschen E-Rechnungspflicht. Behandeln Sie diese weiterhin als normale Belege, aber archivieren Sie sie trotzdem GoBD-konform.

Software-Abos nicht vergessen. Monatliche Kleinbeträge (50 bis 100 Euro) summieren sich über acht Jahre zu hunderten Belegen. Automatisieren Sie die Ablage, wo es geht. Manche Buchhaltungstools importieren Rechnungen direkt.

Druckkosten dem Projekt zuordnen. Flyer, Visitenkarten, Plakate: Wer für Kunden drucken lässt, braucht die Rechnung im Projektordner. Nicht im allgemeinen Ablageordner.

Kunden verlangen E-Rechnungen? Der kostenlose Generator von Handwerksafe erstellt XRechnung und ZUGFeRD in wenigen Schritten. Alternativ erzeugen Buchhaltungsprogramme wie lexoffice oder FastBill ZUGFeRD-konforme Rechnungen. Ihre Kunden erhalten eine professionell aussehende PDF, die gleichzeitig maschinenlesbar ist.

XML-Rechnungen ohne Entwicklertools lesen? Handwerksafe zeigt E-Rechnungen übersichtlich an, kostenlos, ohne Anmeldung, Archivspeicherung nur auf Wunsch im Konto

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Häufige Fragen: E-Rechnung für Designer

Muss ich als Grafikdesigner E-Rechnungen empfangen können?

Ja, seit Januar 2025. Ob Freiberufler, Gewerbetreibender oder Agentur: Sie müssen E-Rechnungen lesen und verarbeiten können. Konkret heißt das, wenn Flyeralarm oder ein anderer Druckdienstleister Ihnen eine ZUGFeRD-Rechnung schickt, brauchen Sie einen Weg, diese zu öffnen. Handwerksafe erledigt das kostenlos im Browser. Für die Anzeige wird die Datei verarbeitet. Ein dauerhaftes Archiv entsteht erst, wenn Sie sie bewusst in einem Konto speichern.

Ist meine Adobe Creative Cloud Rechnung eine E-Rechnung?

Wahrscheinlich nicht im Sinne des deutschen Gesetzes. Adobe rechnet für deutsche Kunden über seine irische Tochtergesellschaft ab. Rechnungen von Unternehmen ohne Sitz in Deutschland fallen nicht unter die deutsche E-Rechnungspflicht. Ihre monatliche Adobe-Rechnung bleibt voraussichtlich eine gewöhnliche PDF. Anders sieht es bei inländischen Anbietern wie Flyeralarm oder CEWE-PRINT aus, die auf ZUGFeRD umstellen.

Muss ich als Designer E-Rechnungen an Kunden schicken?

Ab 2028 ja, wenn Sie an andere Unternehmen fakturieren und kein Kleinunternehmer nach §19 UStG sind. Wenn Sie ein Logo, eine Website oder ein Corporate Design für ein Unternehmen in Rechnung stellen, muss die Rechnung dann im E-Rechnungsformat vorliegen. Kleinunternehmer bleiben dauerhaft vom Versand befreit (§34a UStDV). Handwerksafe bietet einen kostenlosen Generator für ZUGFeRD und XRechnung. Wenn Sie bereits ein Buchhaltungsprogramm nutzen, erzeugt auch dieses E-Rechnungen mit wenigen Klicks.

Wie archiviere ich monatliche Software-Rechnungen korrekt?

Speichern Sie jede Rechnung im Originalformat in einem eigenen Ordner für Software-Abos. Nutzen Sie einen einheitlichen Dateinamen mit Datum, Anbieter und Rechnungsnummer, zum Beispiel: `2026-03-01_AdobeCC_RE-12345.pdf`. Über acht Jahre kommen bei fünf bis sechs Abos leicht 500 Belege zusammen. Einheitliche Benennung macht den Unterschied.

Brauche ich als Freelance-Designer spezielle Software für E-Rechnungen?

Zum Lesen nicht. Handwerksafe öffnet ZUGFeRD und XRechnung im Browser, ohne Installation. Zum Erstellen bietet Handwerksafe einen kostenlosen Generator. Wenn Sie bereits ein Rechnungsprogramm wie Papierkram, lexoffice oder FastBill verwenden, erzeugen auch diese ZUGFeRD-Rechnungen. Spezialsoftware nur für E-Rechnungen brauchen Sie als Designer nicht.

Was mache ich mit Rechnungen von internationalen Anbietern wie Figma oder Shutterstock?

Rechnungen von Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands unterliegen nicht der deutschen E-Rechnungspflicht. Ihre Figma- oder Shutterstock-Rechnung kommt weiterhin als normale PDF. Archivieren Sie diese trotzdem ordentlich und GoBD-konform. Falls Reverse-Charge greift, verbuchen Sie den Beleg wie gewohnt über Ihren Steuerberater oder Ihr Buchhaltungstool.

Ob ZUGFeRD von der Druckerei oder XRechnung von der Stadtverwaltung: Handwerksafe macht E-Rechnungen lesbar. Kostenlos, ohne Anmeldung, Archivspeicherung nur auf Wunsch im Konto.

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